Zum effektiven Schutz von hinweisgebenden Personen (Whistleblowern), die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, hat die Europäische Union die EU-Hinweisgeberrichtlinie verabschiedet.
Das Thema Whistleblowing und die Pflicht zur Einrichtung von internen Meldestellen ist für eine Vielzahl von Unternehmen in Deutschland und Europa verpflichtend. Bei Nichteinhaltung der auferlegten Pflichten drohen Unternehmen hohe Geldstrafen und Reputationsschäden. Auch die Schnittstellen zu anderen Rechtsnormen, welche ebenfalls ein Hinweisgebersystem fordern, verdeutlichen, dass ein Hinweisgebermanagement notwendiger Bestandteil eines ganzheitlichen, nachhaltigen und effektiven Compliance Managements Systems ist.