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Das Lieferkettengesetz

Alles aus einer Hand

Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Lösung, zur rechtssicheren Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nimmt Unternehmen in die Pflicht, bei ihrer Geschäftsausübung die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten sicherzustellen. Demzufolge müssen deutsche Unternehmen nun neue Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihren eigenen Geschäftsbereich sowie bei Ihren unmittelbaren Lieferanten erfüllen. Das Ziel ist es, mehr Transparenz sowie ein verantwortungsbewusstes Handeln entlang der Lieferkette zu schaffen.

Das Lieferkettengesetz: 3 Bausteine zur rechtssicheren und effizienten Umsetzung

 1. Die Basis aufbauen

Die Basis für die rechtssichere Umsetzung der Anforderungen aus dem LkSG im eigenen Geschäftsbereich, ist die Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften. Dies gelingt Ihnen einfach und effizient mit unserer Compliance Management Software Eticor.

 2. Den Nachweis erbringen

Weisen Sie Ihren Auftraggebern jederzeit schnell und einfach nach, dass Sie ein nachhaltiger Lieferant im Sinne des Lieferkettengesetztes sind – mit unserer Zertifikatreihe „Certified Sustainable Supplier“ .

 3. Die Lieferketten rechtssicher managen

Die rechtssichere Umsetzung der Anforderungen aus dem LkSG entlang Ihrer Wertschöpfungskette, meistern Sie einfach und effizient gemeinsam mit uns und unserem Kooperationspartner GOcon.

Wer ist vom Lieferkettengesetz betroffen?

Unabhängig von der Branche gilt: Betroffen sind international tätige Unternehmen mit Sitz oder Niederlassungen in Deutschland, die mehr als 3.000 bzw. 1.000 Mitarbeitende beschäftigen:

  • seit 01. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und
  • ab 01. Januar 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden

Achtung Schneeballeffekt:
Auch Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sind für die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten verantwortlich, wenn Sie Teil der Lieferkette von direkt betroffenen Unternehmen sind. In diesem Fall müssen Lieferanten Ihren Großkunden auf Anforderung nachweisen, dass sie im Sinne des LkSG Compliance-konform und nachhaltig handeln. 

Die Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettengesetz 

Unternehmen werden zur Einrichtung eines Risikomanagements verpflichtet, um Risiken und Verletzungen von Menschen- und Umweltrechten entlang Ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Mindestens einmal im Jahr müssen Risikoanalysen für den eigenen Geschäftsbereich sowie für unmittelbare Zulieferer durchgeführt werden. Für mittelbare Zulieferer gilt, dass sie erst dann geprüft werden müssen, sobald man substantiierte Kenntnis über eine Pflichtverletzung hat. Die Analyse dient dazu, zu erkennen, welche Geschäftsbereiche und Lieferanten ein potenzielles Risiko für die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten darstellen.

Auf Grundlage der Risikoanalyse bestimmen Unternehmen geeignete Maßnahmen, um Pflichtverletzungen gegen Menschen- und Umweltrechte vorzubeugen, diese zu minimieren oder bestenfalls ganz zu eliminieren. Diese Maßnahmen sind in der Folge auch auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.

Die Grundsatzerklärung ist von der Unternehmensleitung abzugeben und soll die Strategie beschreiben, mit welchen Maßnahmen das Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte im eigenen Unternehmen und entlang der Lieferkette beiträgt.

Unternehmen haben dafür zu sorgen, dass klare Zuständigkeiten innerhalb der Organisation festgelegt und die Wirksamkeit des eingeführten Risikomanagementsystem regelmäßig kontrolliert werden. Zum Beispiel durch Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten.

Bei Feststellung einer Verletzung einer Sorgfaltspflicht im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer müssen umgehend Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden.

Über die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz von Menschen- und Umweltrechten ist einmal jährlich öffentlich Bericht zu erstatteten. Der Bericht ist auf der jeweiligen Unternehmenswebseite zu veröffentlichen und muss zusätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

Um von möglichen Menschenrechtsverletzungen und umweltbezogenen Risiken umgehend Kenntnis zu erlangen, verpflichtet das LkSG Unternehmen zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens. Dieses muss für Betroffene oder in Kenntnis gesetzte Personen innerhalb der gesamten Lieferkette zugänglich sein.

Downloads

Whitepaper Certified Sustainable Supplier

Rechtssicher und nachhaltig organisiert im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Infoflyer "LkSG - alles aus einer Hand"

Alles aus einer Hand: Die Lösung zur rechtssicheren Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

SERVICE

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Sie haben Fragen zu unseren Nachhaltigkeitszertifikaten oder möchten einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.

Yvonne Bahke

  • Dipl. Jur. (Univ.)
  • Project Manager Sales
  • Referentin Lieferkettenrecht

Thomas Teschner

  • Ass. jur.
  • Project Manager Legal Compliance

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