Unterschätzen Sie nicht die Risiken, die für Ihre Mitarbeitenden bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Exposition gegenüber natürlicher UV-Strahlung bestehen. Denn allein im Jahr 2021 wurden rund 3.500 Fälle von hellem Hautkrebs, der zu den Krebsarten mit der höchsten Neubildungsrate zählt, von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung als Berufskrankheit anerkannt.
Eine regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge hilft Ihnen dabei, Schäden frühzeitig zu erkennen und schwere Erkrankungen Ihrer Mitarbeitenden vorzubeugen.
Folglich müssen Arbeitgebende, deren Mitarbeitende Tätigkeiten im Freien mit intensiver Exposition gegenüber natürlicher UV-Strahlung ausüben, seit 2019 eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten und geeignete Schutzmaßnahmen treffen – so schreibt es die geänderte Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) vor.
Die neue AMR 13.3 konkretisiert diese Verordnung: In Deutschland ist von einer intensiven Exposition auszugehen, wenn
- Tätigkeiten im Freien in der Zeit von April bis September
- zwischen 10 und 15 Uhr
- an mindestens 50 Arbeitstagen
- für insgesamt mindestens eine Stunde pro Tag ausgeübt werden.
Dies betrifft neben den klassischen Berufsfeldern wie dem Baugewerbe auch eine Vielzahl von Produktionsbetrieben und nicht zuletzt die Gastronomie.
Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Vorsorgepflicht von Unternehmen. Sie enthält Vorschriften und Empfehlungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Die AMR 13.3 legt konkrete Maßnahmen fest, die Unternehmen ergreifen können, um ihre Mitarbeitende vor UV-Strahlung zu schützen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Die Exposition der Mitarbeitenden gegenüber UV-Strahlung zu bewerten. Dies kann durch die Messung der UV-Intensität, die Bestimmung der Arbeitsdauer im Freien und die Berücksichtigung von Faktoren wie Wetterbedingungen erfolgen.
- Das Bereitstellen von Schutzkleidung wie Kopfbedeckungen, Überdachungen und Sonnencreme.
- Schulung der Beschäftigten in Bezug auf die Gefahren der UV-Strahlung und die Unterweisung in den richtigen Gebrauch von Schutzkleidung und Sonnenschutzmitteln.
- Eine Sensibilisierung für die Risiken, um das Bewusstsein für den Schutz der eigenen Gesundheit zu schärfen.
- Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen: Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden. Neue Erkenntnisse und Entwicklungen sollten hierbei berücksichtigt werden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV, schlägt unter anderem vor, den Mitarbeitenden flexible Arbeitszeiten zu ermöglichen, die einen frühen Arbeitsbeginn und eine lange Mittagspause erlauben.
Werden Sie aktiv und schützen Sie Ihre Mitarbeitenden durch geeignete Maßnahmen!
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