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21.02.2024

Die neue EU-Batterieverordnung

Seit dem 18. Februar 2024 gilt die neue Batterieverordnung der EU für alle Mitgliedsstaaten. Sie greift für sämtliche Arten von Batterien, wie Gerätebatterien, Elektrofahrzeugbatterien, LV-Batterien, Industriebatterien sowie Starterbatterien und umfasst den gesamten Lebenszyklus - von der Herstellung über den Vertrieb bis hin zum Recycling.

Ziele der Batterieverordnung
Die neue Batterieverordnung soll:

  • einheitliche Vorgaben für den gesamten Lebenszyklus von Batterien schaffen,
  • den Umweltschutz stärken,
  • die Sicherheit von Batterien verbessern,
  • die Ressourceneffizienz fördern und
  • die Kreislaufwirtschaft (Recycling) unterstützen.

Gleichzeitig werden die Sicherheitsstandards angehoben und die Transparenz für Verbraucher erhöht. Darüber hinaus ersetzt die neue Verordnung die bisherigen Vorgaben der Batterierichtlinie und tritt schrittweise neben das deutsche Batteriegesetz. Viele der neuen Regelungen müssen jedoch erst in den nächsten Jahren von den betroffenen Wirtschaftsakteuren umgesetzt werden.

Betroffene Unternehmen und Pflichten der Wirtschaftsakteure:
Die Batterieverordnung richtet sich insbesondere an Wirtschaftsakteure, die Batterien in Betrieb nehmen oder in den Verkehr bringen.

  • Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen der Verordnung entsprechen. Zudem sind sie verpflichtet, Batterien ordnungsgemäß zu kennzeichnen und Verbraucher über ihre Eigenschaften und Recyclingmöglichkeiten zu informieren.
  • Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass die von ihnen importierten oder vertriebenen Batterien den Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen der Verordnung entsprechen und am Ende ihrer Lebensdauer ordnungsgemäß entsorgt werden. Genauso wie die Hersteller müssen auch die Importeure und Händler dafür sorgen, dass Batterien entsprechend gekennzeichnet sind und die wesentlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Verordnung fordert eine verantwortungsvolle Nutzung und Entsorgung von Batterien durch Verbraucher. Dies umfasst auch die ordnungsgemäße Rückgabe von Batterien zur Wiederverwendung oder zum Recycling.

Sorgfaltspflichten
Die Verordnung legt zudem für Unternehmen mit einem Nettoumsatz von mindestens 40 Millionen Euro im vorletzten Geschäftsjahr spezifische Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Rohstoffe in den Batterien sowie der Kontrolle und Transparenz der Lieferkette fest. Hierzu gehört die Einrichtung eines Managementsystems, in dem die potenziellen negativen Auswirkungen von Sozial- und Umweltrisiken bewertet werden.

Fazit
Für betroffene Unternehmen bedeutet die neue EU-Batterieverordnung eine verstärkte Verantwortung und möglicherweise Änderungen in ihren Produktions- und Lieferkettenprozessen. Um die weitreichenden Sorgfaltspflichten rechtssicher umzusetzen und sicherzustellen, dass ihre Produkte den neuen Anforderungen entsprechen, ist die Wichtigkeit zur Einrichtung eines Compliance Management Systems besonders hervorzuheben.

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