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29.11.2023

Das Lieferkettengesetz im Praxistest

Bislang war das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ein Gesetz, welches größtenteils theoretischer Natur war. Nunmehr zeigt sich, dass das Gesetz bereits in der Praxis ankommt. Der Fokus und die internationalen Auswirkungen dieses Gesetzes nehmen deutlich an Fahrt auf.

Gegen BMW werden Vorwürfe wegen nicht hinreichend eingehaltener Umweltstandards laut: Mehr erfahren. Auch Oxfam legt wegen der Verletzung von Menschenrechten Beschwerde gegen REWE und Edeka ein. Hier erfahren Sie mehr darüber.

Prämissen zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards und Umweltrechten werden immer intensiver, da nicht nur das LkSG hier seinen Anwendungsschwerpunkt hat, sondern auch das komplexe Themenfeld der ESG und die kommende CSRD diese Bereiche weiter aktuell halten werden.

In welcher Verbindung stehen das LkSG und ESG?

Soziale Verantwortung: Beide Bereiche betonen die Bedeutung sozialer Verantwortung von Unternehmen. Das Lieferkettengesetz fordert Unternehmen auf, Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen in ihren globalen Lieferketten zu überwachen und zu verhindern. ESG-Kriterien bewerten ebenfalls die soziale Verantwortung eines Unternehmens, einschließlich Arbeitspraktiken, Menschenrechte und Beziehungen zu Gemeinschaften.

Umweltauswirkungen: Sowohl das Lieferkettengesetz als auch die ESG-Thematik berücksichtigen Umweltauswirkungen. Das Lieferkettengesetz legt den Fokus auf die Umweltkonsequenzen in den globalen Lieferketten, während ESG Umweltaspekte wie den ökologischen Fußabdruck, Energieverbrauch und Umweltschutzmaßnahmen innerhalb des Unternehmens bewertet.

Governance: ESG legt Wert auf eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Im Einklang damit steht die Einhaltung der Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz was dazu beiträgt, dass die Geschäftsführung Ihre Wertschöpfungsketten genauer überwacht und die Nachhaltigkeit seiner Lieferanten langfristig verbessert.

Warum ist es für Unternehmen entscheidend, das LkSG und ESG im Gesamtkontext zu betrachten?
Unternehmen, die verantwortungsvoll und nachhaltig wachsen möchten, müssen erkennen, dass nachhaltige Geschäftspraktiken und soziale Verantwortung integraler Bestandteil ihrer Unternehmensstrategie sein müssen.

Denn durch die Einbeziehung von ESG-Faktoren in unternehmerische Entscheidungsprozesse sind Organisationen tendenziell besser auf Umwelt- und Sozialrisiken vorbereitet und besser in der Lage, langfristiges Vertrauen bei Aktionären und anderen Stakeholdern aufzubauen. Des Weiteren kann eine soziale Verantwortung das positive Image der Organisation fördern, während gute Governance die Transparenz und Rechenschaftspflicht stärken kann.

Darüber hinaus können durch die Berücksichtigung von ESG-Faktoren langfristige Risiken minimiert  werden. Durch die Fokussierung auf weitere Umweltaspekte können die Effizienz gesteigert, folglich die Kosten gesenkt und gleichzeitig positive Umwelteffekte erzielt werden.

Insgesamt zeigt der Zusammenhang zwischen LkSG und ESG, dass die Integration von Nachhaltigkeits- und ethischen Prinzipien in die Geschäftsstrategie nicht nur moralisch richtig ist, sondern auch langfristig ökonomischen Sinn macht. Organisationen, die einen ausgewogenen Ansatz zwischen langfristiger Wertschöpfung und ESG-Faktoren verfolgen, sind besser positioniert, um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen und nachhaltiges Wachstum zu fördern.

Unsere Leistungen

Unsere Komplettlösung ermöglicht es Ihnen, Ihr Unternehmen im Sinne des LkSG rechtssicher zu organisieren und so die Grundlage für ein stabiles und verantwortungsvolles Wachstum zu bilden. Das gelingt uns durch eine ganzheitliche Betrachtung aller rechtlichen Anforderungen, die sowohl Ihren eigenen Geschäftsbereich als auch Ihre gesamte Lieferkette betreffen. 

SERVICE

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Sie haben Fragen zur rechtssicheren Umsetzung der Anforderungen aus dem LkSG oder zu unserer Compliance Management Software Eticor? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.

Yvonne Bahke

  • Dipl. Jur. (Univ.)
  • Project Manager Sales
  • Referentin Lieferkettenrecht

Thomas Teschner

  • Ass. jur.
  • Legal Compliance Expert

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