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05.01.2023

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz 2023

Zum 1. Januar 2023 ist das neue CO2-Kostenaufteilungsgesetz in Kraft getreten. Wir informieren Sie darüber, was das genau für Eigentümer und Mieter bedeutet.

Seit dem Jahr 2021 wird für das Heizen mit Öl und Erdgas eine CO2-Abgabe erhoben. Die hierdurch entstehende Kostenlast mussten Mieterinnen und Mieter bisher alleine tragen. Das hat sich nun zum 1. Januar 2023 geändert: Ab sofort müssen Vermieterinnen und Vermieter die Kosten fair aufteilen, das regelt das Gesetz zur fairen Aufteilung der CO2-Kohlendioxid-Kosten.

Sinn und Zweck dieser Regelung ist es vor allem, Anreize für den Klimaschutz zu schaffen. Vermieterinnen und Vermieter sollen hierdurch angetrieben werden, ihre Mietshäuser mit klimafreundlichen Heizsystemen auszustatten und Häuser effektiv zu dämmen. Mieterinnen und Mieter hingegen sind auf diese Weise dazu angehalten, möglichst sparsam und effizient zu heizen.  Die Kostenverteilung erfolgt in einem Stufenmodell, welches sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes richtet. Die Einstufung erfolgt jährlich im Rahmen der Heizkostenabrechnung.

Andere Regelung für Nicht-Wohngebäude

Wichtig an dieser Stelle ist jedoch, dass für Nicht-Wohngebäude eine andere Regelung gilt: Hier soll der CO2-Preis hälftig geteilt werden. Ein gleichwertiges Stufenmodell bietet sich in dieser Konstellation noch nicht an, da Nicht-Wohngebäude in ihren Eigenschaften zu unterschiedlich sind und es hierbei aktuell noch keine ausreichende Datenlage gibt. Ziel der Gesetzgebung ist es, bis Ende 2024 eine ausreichende Menge an Daten zu sammeln, um dann Ende 2025 ein Stufenmodell für Nicht-Wohngebäude einzuführen. Dies steht einer individuellen Vereinbarung zur Kostenaufteilung im Mietvertrag jedoch nicht entgegen.

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Rabia Qureshi

  • LL.M.
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