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17.05.2021

Aktuelle rechtliche Änderungen – jetzt sicher mit Eticor umsetzen

In diesem Beitrag haben wir für Sie die aktuellen rechtlichen Änderungen übersichtlich zusammengefasst.

Im Rahmen einer erneuten Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung ergibt sich ab sofort für Unternehmen die Anforderung, alle bisher getroffenen Pandemie-Maßnahmen im Betrieb in einem offiziellen Hygienekonzept zusammenzustellen. Zudem wurde die Pflicht zum Angebot von Schnelltests geschaffen. Diese Tests sind allen Beschäftigten mindestens zwei Mal pro Woche anzubieten. Alle Testergebnisse sind zunächst bis mindestens 30. Juni 2021 aufzubewahren. Außerdem wurde die Pflicht zum Angebot von Home-Office von der Corona-Arbeitsschutzverordnung in das Infektionsschutzgesetz überführt. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung selbst wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Dazu ist vor wenigen Wochen das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukur-Gesetz in Kraft getreten. Das Gesetz richtet sich an Eigentümer und regelt den Ausbau von Elektroladesäulen sowie Leitungsinfrastruktur bei großen Renovierungen und Neubauten auf dem Betriebsgelände. So ist beispielsweise im Zuge von Renovierungen, bei denen mehr als 25% der Oberfläche der Gebäudehülle verändert werden, die angrenzenden Parkplätze mit mehr als zehn Stellplätzen, eine Ladeinfrastruktur für jeden Stellplatz zu schaffen. Wenn allerdings die Kosten hierfür 7% der Gesamtkosten der Renovierung überschreiten, gilt dies nicht. Bei der Errichtung eines neuen Gebäudes mit mehr als sechs Stellplätzen muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden und es ist zusätzlich mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Darüber hinaus ist bis zum 1. Januar 2025 für jedes Gebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ein Ladepunkt zu errichten.

Eine weitere zentrale Neuerung ist die TRBS 1115 zu sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen an Arbeitsmitteln und Anlagen. Aufbauend aus der Anforderung der BetrSichV, dass entsprechend erforderliche Sicherheitseinrichtungen in Arbeitsmitteln und Anlagen für deren sicheren Betrieb eingebaut werden müssen, konkretisiert das Regelwerk die Anforderungen an Zuständigkeiten, Fachkunde, die Auswahl entsprechender Einrichtungen und Schalter sowie die regelmäßige Funktionskontrolle.

Außerdem ist im Bereich der Gefahrstoffe die neue TRGS 722 erschienen. Diese sorgte für einige wenige Änderungen im Bereich der Planung von explosionsgefährdeten Anlagen mit brennbaren Stoffen und dem Explosionsschutzkonzept. Mit der Änderung wurde die TRBS 2152 Teil 2 archiviert. So haben sich nach und nach die Bezeichnungen der TRGS 700er Reihe von “Explosionsfähiger Atmosphäre” zu “Explosionsfähigen Gemischen” verändert. Unter den Gemischen sind jedoch auch weiterhin neben flüssigen Gefahrstoffgemischen, auch Stäube und Dämpfe zusammengefasst.

Daneben wurden in der ASR V3a.2 ein neuer Anhang – Anhang 2.2 zum Brandschutz – bei der Beschäftigung von behinderten Mitarbeitenden eingefügt. Prüfen Sie anhand des neuen Anhangs, ob Ihre Alarm- und Brandschutzeinrichtungen im Betrieb auch für die behinderten Beschäftigten erreichbar und nutzbar sind.

Anschließend wurde das Energie- und Produktrecht in Bezug auf die Herstellung und das Inverkehrbringen von energieverbrauchsrelevanten Produkten angepasst. Neben den neuen Energielabeln (Klasse A-G) haben sich neue Anforderungen an Elektromotoren, Elektrische Displays und Lichtquellen ergeben. Bei den Elektromotoren sind bereits ab Juli 2021 andere Mindesteffizienzwerte einzuhalten. Die Mindesteffizienzwerte richten sich nach der Nennausgangsleistung, der Anzahl der Pole und dem Effizienzniveau. Das Inverkehrbringen eines IE2- Motors im Leistungsbereich 0,75 bis 1.000 kW mit der Kennzeichnung “Use with VSD only” ist nicht mehr zulässig. Für Elektrische Displays und Lichtquellen haben sich dagegen erstmals Anforderungen ergeben.

Mit dem Eticor erhalten Sie stets alle neuen Vorgaben aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen in Form von konkreten Aufgaben mit Detailtext. Durch die unmittelbare Delegation an die zuständigen Mitarbeitende, sorgen Sie für eine schnelle und rechtssichere Umsetzung der neuen Anforderungen in Ihrem Unternehmen.

Sie haben Fragen zu den aktuellen rechtlichen Änderungen oder möchten erfahren, wie Sie unsere Compliance Software Eticor bei der Umsetzung unterstützt? Kontaktieren Sie uns! Wir beantworten gerne Ihre Fragen.

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